Stand: 15. September 2026. Diese AGB gelten für alle Reparatur- und Polsterungsaufträge, die über die Werkstatt Torbivena abgewickelt werden.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der Werkstatt Torbivena, Kösliner Weg 8, 22049 Hamburg (nachfolgend "Werkstatt") und dem Auftraggeber. Sie gelten ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Diese AGB gelten für alle Werkverträge über Reparatur, Instandsetzung und Neupolsterung von Bürostühlen und ergonomischen Sitzmöbeln. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Werkstatt diesen schriftlich zugestimmt hat. Diese AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
Ein Werkvertrag kommt durch schriftliche oder mündliche Auftragserteilung des Auftraggebers und Auftragsannahme durch die Werkstatt zustande. Der Kostenvoranschlag ist unverbindlich, sofern er nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wird. Weichen die tatsächlichen Reparaturkosten um mehr als 15 Prozent vom Kostenvoranschlag ab, informiert die Werkstatt den Auftraggeber vor Beginn der Mehrarbeiten. Der Auftraggeber hat in diesem Fall das Recht, den Auftrag zu beschränken oder zurückzuziehen. Die Werkstatt arbeitet ausschließlich im Bereich Reparatur und Neupolsterung. Neuware wird nicht verkauft.
Einzelne Bürostühle können direkt in der Werkstatt abgegeben werden. Für Unternehmen mit einem Auftragsvolumen von mindestens zehn Stühlen steht ein Abholservice mit eigenem Transporter im Einzugsgebiet Augsburg und Schwaben zur Verfügung. Termine für Abholung und Rücklieferung werden individuell vereinbart. Die Kosten für Transport sind im Auftrag gesondert ausgewiesen. Der Auftraggeber ist für die ordnungsgemäße Übergabe der Stühle zum vereinbarten Termin verantwortlich.
Die Werkstatt führt Reparaturen nach dem Stand der Handwerkstechnik durch. Verwendete Ersatzteile und Materialien werden vor Beginn der Arbeiten kommuniziert. Der Auftraggeber kann auf Wunsch alternative Materialien oder Bezugsstoffe wählen. Kann ein Stuhl aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht repariert werden, informiert die Werkstatt den Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten. Die Werkstatt ist berechtigt, Subunternehmer einzusetzen, sofern dies die Qualität der Leistung nicht beeinträchtigt.
Nach Abschluss der Arbeiten wird der Auftraggeber zur Abnahme aufgefordert. Bei der Abnahme ist der Auftraggeber berechtigt, die Arbeit zu prüfen. Offensichtliche Mängel sind bei der Abnahme zu rügen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die fertiggestellten Stühle entgegennimmt, ohne Mängel zu rügen. Bei Rücklieferung durch die Werkstatt gilt die Übergabe am Betriebssitz des Auftraggebers als Abnahme.
Die Vergütung richtet sich nach dem vereinbarten Auftrag oder dem Kostenvoranschlag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten (§ 288 BGB). Die Werkstatt behält ein Zurückbehaltungsrecht an den reparierten Stühlen bis zur vollständigen Zahlung der fälligen Vergütung (Werkunternehmerpfandrecht gemäß § 647 BGB).
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach §§ 634 ff. BGB gelten. Die Gewährleistungsfrist beträgt für Verbraucher zwei Jahre ab Abnahme. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Abnahme. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung schriftlich zu rügen. Die Werkstatt hat das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, hat der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt.
Die Haftung der Werkstatt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Werkstatt nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens. Die Haftung für Schäden an bereits beschädigten oder stark abgenutzten Teilen, die nicht Gegenstand der Reparatur waren, ist ausgeschlossen. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
Zur Reparatur übergebene Stühle verbleiben im Eigentum des Auftraggebers. Die Werkstatt verwahrt die Stühle mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Werden fertiggestellte Stühle nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fertigstellungsanzeige abgeholt, kann die Werkstatt eine Verwahrungsgebühr in Rechnung stellen. Stühle, die länger als 90 Tage nach Abschluss der Arbeiten nicht abgeholt werden, können nach schriftlicher Vorankündigung mit einer Frist von 14 Tagen anderweitig verwertet werden.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Hamburg. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Regelungen tritt die gesetzliche Regelung. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Diese AGB wurden zuletzt am 15. September 2026 aktualisiert.